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unterwerfen, etwaige Unrichtigkeiten und Weglossungen aber nöthigenfalls durch Befragen
der Bewohner der Haushaltung zu berichtigen und zu ergänzen.
Herstellung der Ortslisten aus den Haushallungalisten.
nachen die einzelnen Haushaltungs- resp. Extrahaushaltungslisten und Ge-
werbefragebogen eprüft und etwaige Mängel soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer,
in den einzelnen Henohaliungen mündlich einzuziehender Erkundigungen befeitigt sind, ist
unverzüglich die Ortbbrvöierungolift, zusammenzustellen. In dieselbe ist außer der Ve-
zeichnung der einzelnen Häuser der Name des im Hause wohnenden Eigenkhümers oder
Stellvertreters, die Namen der Poeoe die Zahl der Anstalten in jedem
betreffenden Hause, die Nummer der Haushaltungsliste und der für die Anstalt ausge-
gebenen Extrahaushaltungoliste, sowie eventuell deg Gewerbefragebogens und endlich das
Hauptzählangterbehn einzutragen
das Lehtere anbektrifft so sind für jede Haushaltung die in derselben an-
wesenden Aesh (nach Liste a.) und die daraus abwesenden Mitglieder, (nach biste b.)
summarisch sowohl für das männliche, wie für das weiiche “ zu verzeichnen.
Alle mit einem Gemeindebezirke verbundenen oder dazu gehörigen einzeln ge-
legenen Höfe, Güter, Mühlen, Weiler und sonstige bsehnnn Micheiiassenen sind bei
jedem Orlte speciell namhaft zu machen, deren Bevölkerung auszuscheiden und besonders
anzugeben.
*: Sobald die Ortsliste aufgestellt und mit dem Zeugniß der Prüfung und Richtig-
keit durch den Gemeindevorstand eventuell die Zählungscommission versehen, ist dieselbe
nebst sämmtlichen Haushaltungslisten, Gewerbesragebogen und sonsligen Nachweisungen
bis spälestens zum 20. December an das Hürstliche Landrathsamt hier, in den Ortschaf-
ten der Herrschaft Burgk an das dortige Fürstliche Justizamt einzusenden, welche Behör-
den das gesammte Malerial mit den elwa nöthig erschienenen Bemerkungen bis spätestens
zum 31. Derenber. dem stakistischen Bureau zu Jena zu übermitteln hat.
bei sind die Haushaltungslisten und die Gewerbefragebogen jedes Orts nach
der Reihrofoce der Hauonummern, jedes für sich besonders zu ordnen und mit je
einem Umschlage mit folgender Aufschrift zu versehen:
Haushaltungslisten (Fragebogen zur Gewerbeaufnahme)
in Gemäßheit der Volks= (Gewerbe.) zählung am 1. December 1875
für
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Die Haushaltungslisten der zum Gemeindebczirt etwa gehörenden Orte, sowie
einzeln gelegenen Höse, Güler, Mühlen rc. sind besonders zu legen und mit besonderem
Umschlag und entsprechender Ueberschrift zu gerschen Ebenso sind die Exkrahaushaltungs-
listen und die gewerblichen Fragebogen nach der Reihenfolge ihrer Nummern, jedes für
sich, in einen besonderen Umschlag zu bringen und mit der entsprechenden Ueberschrift zu