Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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37. Regl s:Beklannt vom 6. November 1875, 
den Wegfall des Erfordernisses der khonn bei Verheirathung 
Belgischer Staatsangehöriger im Reichsgebiete 
betreffend. 
Zufolge einer zwischen der Kaiserlich Deutschen und der Königlich Belgischen Re- 
gierung unterm 8. October d. J. getroffenen Uebereinkunft soll bei Verheirsthung von 
Deutschen mit Veipierinuen= in Belgien, sowie von Belgiern mit Deutschen in Deutsch- 
land, nach erfolgtem Nachweise der Staatsangehörigkeit, von Beibringung von Trauer- 
kanbishihh der Heimathsbehörde künflig abgesehen werden 
Dies wird unter Verweisung auf die im Centralblatte des Deutschen Reichs 
demnächst zum Abdrucke gelangende Uebereinkunft hierdurch zur Nachachtung für die zur 
Vornahme der Cheschliehungen innerhalb des Fürstenthums Berufenen andurch bekannt 
gemacht 
Greiz, am 6. November 1875. 
Fürstlich RNeuß-Plauische Landesregierung. 
Faber.
	        
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