Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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Bemerkung. 
Das Formular J. A. konimt für alle Impfungen zur Anwendung, durch welche der 
gesetlichen Pflicht genũgt ist, und zwar sowohl bei der ersten Ji 6. I, tn 
des Impfgesetzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, §. 1, Ziff. 2 d 
Impfgesebed). 
Im Uebrigen ist zu unterscheiden: 
1) war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist 
zwischen den Worten „zum ... Male“" das Wort Cersten“ oder eweiten“ 
und wischen den Worten „Male ..... (—folg«daSWokkJnchms 
zuschalt 
2) ist die JInyiung zum dritten Male (F. 3 des Suliehel) zuesen 
worden, so isl zwischen den Worten „zum .. . . . J 
#dritten“, und zwischen den Worten „Makll Eet , l7“ 
die Impfung erfolgreich oder erfolglos war, das Wort „mit" oder das 
Wort „ohne" einzuschalten. 
Formular I. B. 
Impfschein (Wiederimpfung). 
Impfbezirrtr Impfliste NVu. 
geboren den 18 wurde . 188 .zum 
Male. . . Ersolg geimpft. 
Durch die Impfung ist der gesehlichen Pflicht genũgt. 
am . . .18 
Arzt (Impfarzt). 
Rückseite 
(wie bei Formular I. A.) 
Bemerkung. 
Das Formular I. B. kommt für alle Impfungen in Auwendung, durch welche der 
gesetzlichen Pflicht genügt ist, und zwar sowobl bei der ersten Impfung . 1, Ziff. 1 
des Impfgesetzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, F. 1, Ziff. 2 des 
Impfgesetzes). 
Im Uecbrigen ist zu unterscheiden: 
1) war die Impfung bei dem ersten oder eiweien Male erfolgreich, so ist 
zwischen den Worten zzum .. Male“ das Wort nen. oder „zwei-
	        
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