Nückseite
(wie bei Formular I. A.)
Bemerkung.
Das Formular II. B. kommt für alle diejenigen Fälle zur Anwendung, in denen die
Impfung wegen Erfolglosigkeit zusberkont werden muß (§. 3 des Impfgesetzen), und zwar
sowohl bei der ersten Impsung (S. 1 Ziff. 1 des deeb als bei der späteren
Impfung (Wiederimpfung, 8. 1 Ziff. 2 des Impfgesetzes).
Je nachdem die Impfung zum *) oder zweiten Male vorgenommen war, ist
zwischen den Worten zu ale“ das Wort „ersten“ oder „zweiten" einzu-
schalten.
Formular III.
Zeugniß.
Impfbezirk Impfliste No.
heboren den 18 .kann wegen ohne
Gefahr nicht geimpft werden.
Demgemäß darf die gesebliche Impfung bbs uAunterbleiben.
den I18
Arzt (Impfarzt).
Rückseite
(wie bei Formular I. A.)
Bemerkung.
Das Formular III. kommt — und zwar sowohl bei ersten Impfungen, als bei
späteren (Wiederimpfung) — zur Anwendung, wenn eine vorläufige Befreiung von
der Impfung wegen Krankheit #c. (§. 2 des Impfgesetzes) nachgewiesen werden soll. Der
Vesreiungo rund ist zwischen den Worten „wegen ohne rc.“, die
Frist der Befreiung zwischen den Worten obitsts. unterbleiben“ auseen.
Der Name des Impfbezirks und die Nummer der Impfliste ist von demjenigen Impl ·
arzte, beziehungsweise derjenigen Behörde, in deren Impfliste das betreffende Kind einge-
tragen ist, auszufüllen, sobald ihnen das Zeugniß zur Führung des Befreiungsnachweises
vorgelegt wird.