Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

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Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche mit allen 
charakteristischen Merkmalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Erfolg ist 
eine solche anzusehen. nach welcher sich am Tage der Nachschau mindestens eine 
mehr oder weniger eingetrocknele Pustel oder die Borke von einer oder mehreren 
rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Pusteln vorfindel.
	        
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