Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am F 20. Mi 1878.) 
6. Patent vom 6. März 1878, 
die für das Jahr 1878 zu entrichtende Einkommensteuer betreffend. 
Unter Bezugnabme auf das unterm 5. December vorigen Jahres erlassene Patent 
bezüglich der im Jahre 1878 zu entrichtenden Landesabgaben (Gesetzsammlung v. 187 
S. 84) werden die im lanfenden Jahre zu entrichtenden zwölf Termine Einkommenstener 
wie folgl ausgeschrieben: 
zwei auf den 15. April, 
einer auf den 15. Mai, 
zwei auf den 15. Juni, 
einer auf den 15. Juli 
zwei auf den 15. August, 
einer auf den 16. September, 
einer auf den 15. Oklober, 
einer auf den 15. November, 
einer auf den 16. December. 
Greiz, am 6. März 1878. 
Fürstlich Neuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
J. Arnold. 
7. Regierungs-Verordnuung vom 30. März 1878, 
die Vollstreckung der Freiheitsstrafen betreffend. 
Zufolge des zischen“ der Fürstichenn Nehierung, einerseite, und den Regierungen des 
Großherzogthums Sachs 
Altenburg und Spcsee, Cotn Gotha, t Frstiuihümer Schwarzburg. Sondershaufen 
und Neuß Jüngerer Linie, andererseits, unter dem 28. October 1876 wegen Errichtung
	        
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