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46. Regi s-Bekannt vom 24. Dezember 1883,
die Abänderung der * betreffend.
Unter Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen und Chemi-
kalien eingetretenen Veränderungen und der hierdurch nothwendig gewordenen Aenderung
in den Taxpreisen der betreffenden Arzneimittel bat eine Revision der auch für die hier-
ländischen Apotheken maßgebenden Königlich Preußischen Arzueitaxe statlgefunden. Dem-
hemäß ist eine neue Auflage dieser Arzneitare ausgcarbeitel worden, welche am 1. Jannar
1384 in Kraft tritt und im Anhange Vorschriften bezüglich einer Anzahl gebränchlicher
in die Pharmucopoen Germanien nicht aufgenommener Arzueimittel enthält, wie solche
bei der Festsetzung der für diese Arzueimiltel ausgeworsenen Preise maßgebend gewesen sind.
Unier Bezugnahme auf §. 21 der Apothekerordnung vom 10. Jumi 1859 und
die Regierungs-Verordnung vom 18. Februar 1873 sowie unter Verweisung auf die im
Verlage von Rudolph Gärtner in Verlin erschienene Königlich Preußische Arzneitaxe wird
dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, am 24. Dezember 183.
Fürstlich Reuß- " Landesreglerung.
haber.
C. Perthes.