Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1884. (33)

107 
Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
12. 
m— am 13. November 1884.) 
33. Londtagsabschied 
für den schnten außerordentlichen Landtag. 
Wir Helurich der Zwei und emui von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst RNeuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz 8 Lobenstein 2c. 7. 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen. 
Am Schlusse des von Uns einberufenen zehnten außerordentlichen Landtags geben 
Wlr in Gemäßheit der Bestimmung im §. 83 der Verfassungsurkunde dem Landtage 
Unsere Erklärung bezüglich der staltgehabten Verathungen dahin kund: 
ie einzige Vorlage Unserer Regierung — in r* der Gerbawung eines Amis- 
gerichlegebaenn nebsl Gefangenenhaus und Zubehör zu Burgk — hat durch Entgegen- 
nahme der- ustinmenden Enkschließung des Landtags Gretting gesunden. 
versichern Unsern getreuen Landtag Unserer Huld und Guade und haben zur 
Verunting # Vorstehenden den — 
an bschied 
aussertigen lassen und nach Beidrückung #re, Fürstlichen Insiegels Höchsteigenhändig 
vollzogen. 
Gegeben Palais Greiz, am 8. September 1884. 
(L. S.) 
Seinrich XXM. 
Faber. 
i s-Bekanntmach vom 23. September 1884, 
  
34. Blrl 
die Verleihung der Rechte milder Stiftungen an die Militairvereins-Ver- 
bands-Stiftung betreffend. 
Mittelst Hoͤchsllandetherrlicher Signalun vom 17. laufenden Monats sind der von 
dem Militairvereins= Verbande des Hürstenthums Reuß Aelterer Linie unter dem Namen 
„Mililairvereins- Verbands-Stiflung“ zu Unterstützung unverschuldet in Noth ge- 
18
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.