Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

100 
Die dritte Wahlabtheilung umfaßt den dritten Bezirk der Stadt Zeulenroda mit 
Ausnahme des Vorortes Märien mit 2230 Einwohnern und hat 7 Wahlmänner 
zu wählen. 
Die vierte Wahlabtheilung umfaßt den vierten Bezirk der Stadt Zeulenroda und 
die drei Vororte n w. Untere Haardt und Märien mit 1860 Eimvohnern und 
hat 6 Wahlmänner zu wählen 
Greiz, am 13. Zeplenber 1887 
Furi Reuß- Mauische Landesregierung. 
Richter. 
28. N s-Bekanntmachung vom 24. September 1887, 
betreffend die kremgt Zulassung der in der Nähe der Grenzen wohn- 
haften Hebammen zur Auslibung ihrer Berufsthätigkeit in den- einzelnen 
Bundesstaaten. 
  
Die sämmtlichen Bundesstaaten haben sich dahin vorständigt, daß die in einem 
Bundesstaate geprüften Hebammen, welche in der Nähe der Grenzen wohnen, in den 
Grenzbezirken der benachbarten Bundesstaaten zur Ausübung ihrer Verufsthätigkeit 
zuzulassen sind. 
Wir bringen dieses andurch zur öffentlichen Kenntnih mit dem Vemerken, daß 
für die Ausübung der Praxis Seitens der Hebammen in den einzelnen Vundesstaaten 
die solgenden. Grundsähe zur Anwendung zu kommen haben: 
Hebammen, welche in einem Vundesstaate das Prüfungszeuguiß einer 
nach den Landesgeseben zuständigen Vehörde erworben haben, sollen, so- 
sern sie in der Nähe der Grenze eines benachbarten Bundesstaales wohn 
haft sind, befugt sein, ihre Berufsthätigkeit in den in der Nähe 
Grenze belegenen Orten des ledterwähnten Staates in gleichem a 
wie ihnen dies in der Heimath gestattet ist, auszuüben. 
Die Hebammen, welche in Gemäßheit der unter Ziffer 1 getroffenen Be- 
stimmung in den in der Nähe der Grenzen belegenen Orten des Nach- 
barstaates ihren Veruf ausüben, verlieren die Befugniß hierzu, falls sie 
sich dauernd dort niederlassen oder ein Domizil begründen. 
Die unter Ziffer 1 bezeichneten Hebammen haben sich bei der Ausübung 
ihres Gewerbes an den in der Nähe der Grenze liegenden Orten des 
benachbarten Staates den daselbst geltenden Geselhen und Verwaltungs- 
vorschriften zu unterwerfen. 
Greiz, am 24. September 1887. 
Fürstlich Ruß-Plauische Landeeregierung. 
siise 
5 
- 
Richter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.