Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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haben sämmtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags ihre Erledigung 
gesunden und werden die Geseze bezw. mit den vom handtag beantragten, von Uns ge- 
nehmigten Abänderungen und Zusätzen veröffentlicht wer 
Wir versichern Unsern getreuen Landtag 1 Hun- und Gnade und haben 
zur Bekundung des Vorstehenden den gegenwärtigen 
TLandtagsabschied 
auefertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels eigenhändig 
Gegeben Greiz, am 30. Seplember 1887. 
(L. S.) Seinrich UIH 
Faber. 
  
1. Regierungs-Bekanntmachung vom 13. Oktober 1887, 
/ über die Unterrichtskurse für Trichinenschauer betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Rehierungo Verordung vom 9. Februar dieses 
Jahres, die zwangsweise Etpführung der mikroskopischen Untersuchung des Schweine- 
fleisches auf Trichinen betreffend, bringen wir nachstehend ein von uns beschlossenes 
Regulativ über die zur Ausbildung der Trichineuschauer abzuhaltenden Unterrichtskurse 
zur öffentlichen Kenntniß: 
. Alljährlich und zwar während der Monate August oder September findet ein 
Unterrichtskursus für Trichinenschau statt, an welchem Personen aus dem 
Fürstenthume Reuß Aelterer Linie theilnehmen können, die das Trichinen- 
schauen zu erlernen beabsichtigen und mindestens gewöhnliche Elementar- 
bildung, unbescholtenen Ruf und gesunden Gesichtssinn besitzen. 
. Ein solcher Kursus, dessen Dauer auf 8 Tage berechnet ist, wird von dem 
Fürstlichen Landesthierarzte geleitet. 
Der Unterricht besteht in Vorträgen über Bau und Gebrauch des 
Milroskopes, Geschichte, Bau und Lebensweise der Trichinen und Finnen, 
Trichinenkrankheiten beim Menschen und Schwein, Maßregeln gegen Infectionen, 
gesetzliche Vorschriften über Trichinenschau im Fürstenthume Reuß Aelterer 
Linie, sowie in praktischen Uebungen und Unterweisungen im Mikroskopiren, 
besonders im Fleischuntersuchen auf Trichinen. 
Der Unterricht geschieht unentgeltlich. 
Die Anmeldungen zur Theilnahme an einem Kursus sind bei dem Fürftlichen 
Landesthierarzte mündlich oder schriftlich zu bewirken 
Personen, die sich während der Unterrichtszeit als unbefähigt zur Erlernung 
und Ausübung der Trichinenschau erweisen, können ohne Weiteres von dem 
Unterrichtertheilenden zurückgewiesen werden. 
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