Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

Gesebsammlung 
das Fürstenthum * Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am 15. 2.. 1687.) 
  
3. Negierungs · Bekanntmachung vom 15. Januar 1887, 
die Aufstellung und Auslegung der Wählerlisten für die nächste Reichs- 
tagswahl betr. 
achdem nach erfolgter Auflösung des Reichstages die Vornahme der Neuwahl 
desselben auf den 21. Februar dieses Jahres angeordnet worden ist, wird unter Verwei- 
sung auf das Wahlgesen für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und das zur Aus- 
führung desselben ergangene Reglement vom 28. Mai 1870 sämmtlichen Gemeindevor- 
ständen des Fürstenthumes bez. den Vertretern der excommunalisirten Rittergutsgemeinde- 
bezirke bei 25 Mark Ordnungsstrafe bierdurch aufgegeben, die Aufftellung der Wähler- 
listen für die (Neuwahl des Reichstages in doppelten Exemplaren zu bewirken und der- 
gestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung der Listen spätestens 
am 22. laufenden Monates 
betinnen kann. 
Die Formulare zu Mählerlisten sind gegen Erstattung des Anfertigungspreises, 
solche zu Wahlprotokollen aber unentgeltlich von dem Fürftlichen Landrathsamte in Greiz 
und dem Fürstlichen Amtsrichter in Burgk zu beziehen. 
Das Fäürstliche Landrathsamt bezw. der Fürstliche Amtsrichter in Burgk werden 
auch auf Verlangen den Gemeindevorständen nähere Anleitung und Instruktion geben. 
Greiz, am 15. Januar 1887. 
Furstl. Reuß. Plauische Landesregierung. 
Faber. 
Richter.
	        
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