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wenn es sich um eine Sendung mit Postnachnahme handelt, auch wenn sie
mit „postlagernd“ bezeichnet ist, und die Sendung nicht innerhalb 7 Tage
nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort eingelöst wird
wenn beie Postanweisungen innerhalb 7 Tage nach ihrer Aushändigung der
Geldbetrag nicht in Empfang genommen wird;
wenn die Sendung Loose oder Anerbictungen z einem Glückospiele enthält,
an welchem der Empfänger nach den Gesetzen sich nicht betheiligen darf, und
wenn eine sacche Sen sofort nach geschehener Eröffnung an die Post
zurückgegeben w
II. Bevor in dem wane zu 1 Punkt 1 eine mit einer Begleitadreise versehene
Sendung deshalb als unbestellbar angesehen wird, weil mehrere dem Empfänger gleich-
benannte Personen im Ort sich befinden und der wirkliche Empfänger nicht sicher zu unter-
scheiden ist, ah eine Unbestellbarkeits, Meldung, unter Beifügung der Begleitadresse, nach
dem Aufgabeorte gesandt werden, um den Absender, wenn derselbe ermitkelt werden kann,
zur näheren Vezehmng des Empfängers zu veraulassen.
Das gleiche Verfahren kann ebensalls zur Auwendung gelangen bei unbestellbaren
Vriefen mit Werthangabe und bei Postanweisungen.
II. Wenn der Absender die soforlige Rücksendung gewöhnlicher oder eingeschriebener
Packete im Fall der Unbestellbarkeit vermieden zu sehen wünscht, so hat er auf der Vorder-
seite der Vegleitadresse in hervorlretender Weise den Vermerk: „Wenn unbestellbar, Nach-
richt“ niederzuschreiben, sowie seinen Namen und seine Wohnung anzugeben. Der Ver-
merk kann auch mittels Stempelabdrucko oder durch Typendruck hergestellt werden. Bleibt
ein solches Packet demnächst am Bestimmungsort unbestellbar, so muß die Postanstalt des
Bestimmungsortes auf Kosten des Abienders eine Unbestellbarkeits. Meldung an die Auf-
habe Postanstalt erlassen. Letztere hat demnächst bei dem Absender anzufragen, ob das
Packet zurückgeschickt oder an eine audere Person, sei es an demselben oder einem anderen
Orte des Deutschen Reichs, ausgehändigt werden soll. Auf Grund der Bestimmung des
Absenders ist die Unbeslellbarkeits. Meldung von der Aufgabe-Postanstalt zu beantworten.
Isl das Packet auch dem zweiten Empfänger gegenũber unbeslellbar, so kann,
wenn der Absender ein bezügliches Verlangen ausgesprochen hat, vor der Rücksendung
noch einmal in derselben Weise die anderweite Bestimmung des Absenders durch die Post-
anstalt eingeholt werden. Sollte alsdann die Bestellung au den dritten Eupfänger eben-
— nicht stattfinden können, so muß# die Rücksendung eintretien. Die Bgeichnung
mehrerer Personen, welchen das Packet im Fall der Unbestellbarkeit der Reihe nach zuzu-
führen sei, ist nicht gestattel.
. Für die Beförderung jeder nach den Bestimmungen unter U und III zu er-
laslenden Unbestellbarkeits-Me eldung und der zu ertheilenden Antwort an die Postanstall
am Bestimmungsort der Sendung werden dem Absender die Portokosten mit 20 Pf. an-
gerechuct. Verweigert im Fall zu 1l der Absender die Zahlung, so wird seiner elwaigen
Bestimmung über die Sendung keine Folge gegeben, die Sendung vielmehr nach dem
Aufgabeorte zurückgeleitet. Im Fall zu Ill ist der Absender zur Zahlung der Portokosten
unter allen Umsländen verpflichtet. Die Rückleitung der Sendung nach dem Aufgabeorte
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