Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1892. (41)

Zu Urkund defsen ist die gegemwärtige 
Regierungs-Erklärung 
ausgefertigt und mit dem größeren Regierungs-Insiegel versehen worden, um gegen eine 
entsprechende Erklärung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern zu Dresden 
ausgewechselt zu werden. 
Greiz, am 29. Januar 1892. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
(1. S.) (gez.) Dr. Mortag. 
(66ez.) Saupe. 
  
10. Patent vom 22. Februar 1892, die für das Jahr 1892 zu ent- 
richtende Einkommensteuer betreffend. 
nter Bezugnahme auf das am 26. Degeuber vor. Is. erlassene Patent bezüglich 
der im #uer. 1892 zu entrichteuden Landesabgaben (G.-S. 1891 S. 85) werden die 
im laufen den Jahre zu entrichtenden 9 Termine Winn wie folgkt, aus- 
geschrieben: 
wei auf den 15. März, 
zwei auf den 16. Mai, 
zwei ouf den 15. Juli, 
un auf den 15. September, 
ei auf den 15. November. 
Die Ausschreibung und Ethebung eines weiteren Einkommensteuertermins bleibt 
vorbehalten. 
Greiz, den 22. Februar 1892. 
Fürsilich Reuß-Plouische Landesregieru#g. 
Dr. Mo 
rtag. 
Saupe.
	        
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