Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

110 
Wird gegen Mitglieder wegen dieser Anlagen der Rechtsweg beschritten und 
ist der Nachweis der Mitgliedschaft erbracht, so sind Einwände gegen die Höhe der 
Anlage nicht zu beachten. 
Vierter Abschnitt. 
Der zu gewährende Kredit im Allgemeinen. 
9 18. 
Arten des W 
Der Verein gewährt auf folgende Arten Kred 
. Unkündbare bopothetarische Darlehen aun-i landwirkhschaftliche Grund= 
stücke nicht über sechs Zehntheile des nach §§ 40—43 sich ergebenden 
Werthes der verpfändeten Grundstücke (8 19 ff.); 
Unkündbare Darlehen an Gemeinden oder Gemeindeverbände (62) 
ohne Hypothekbestellung gegen gehörig vollzogene Schuldverschreibungen 
— 
El 
r* 
6 27 fl). 
Kündbare hypothekarische Darlehen aun linduirschaftche mitt 
gleichfalls nicht über sechs Zehntheile des nach 5§ 40—43 sich er 
gebenden Werthes der verpfändeten Grundstücke (8 de ff.). 
. Vorschüsse auf bestimmte Zeit gegen hypothekarische herheit nicht 
über zwei Dritttheile des nach 88 40 — 43 sich ergebenden Werthes 
der verpfändeten Grundstücke (6 30 ff.). 
Die Darlehen werden nur in vollen Hunderten gewährt. 
— 
Fünfter Abschnitt. 
Unkündbare hypothekarische Darlehen. 
8109. 
Anmeldung. 
Das Ansuchen um ein unkündbares hypothekarisches Darlehen ist schriftlich 
und portofrei unter Angabe der Höhe des beanspruchten Darlehens bei dem Vereins- 
direktorium anzubringen. 
8 20. 
Nachweis. 
Der Nachsuchende hat sich über das Eigenthum des zu verpfändenden Grund- 
srua- und sein freies Verfügungsrecht auszuweisen und überhaupt alle Anstände 
daHindernisse, welche der Hypothekenbestellung in dem erforderlichen Maße bei der 
öwochskenkehce entgegenstehen, auf gesehlichem Wege zu beseitigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.