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Rückseite.
Bescheinigung.
Es wird bescheinigt:
1) daß nur diejenigen Mitglieder des Wahlkörpers die Wahl vollzogen
haben, welche zur Theilnahme an der Wahl der Vertreter der
Arbeitgeber berechtigt warenh;:
2) daß die Wahl der in den Stimmzettel eingetragenen Personen ordnungs-
mäßig durch Stimmenmehrheit vollzogen ist;
3) daß die Gewählten deutsche, männliche, volljährige, im Bezirke der
umstehend bezeichneten unteren Verwaltungsbehörde, und zwar min-
destens zur Hälfte an deren Sitz oder in einer Entfernung bis zu
10 Kilometer von demselben wohnende Personen sind, welche zum
Amt eines Schöffen fähig sind (§ 32 des Gerichtsverfassungsgesetzeo),
sowie entweder Arbeitgeber der nach Mashgabe dieses Gesetzes ver-
sicherten Personen oder bevollmächtigte Leiter von Betrieben solcher
Arbeitgeber sind, auch soweit sie selbst bersichert sind, andere Ver-
sicherte nicht bloß vorübergehend beschäftigen
4) daß die Gewählten nicht Mitglieder des Vorstandes der Versicherungs-
anstalt oder eines Schiedsgerichts sind.
Ort und Datum
Unterschriften der Wähler und des Vorsitzenden des Wahlkörpers.
Zur gefälligen Beachtung.
Dieser Stimmzettel ist binnen zwei Wochen nach Empfang ausgefüllt und
unterschrieben einzusenden:
An
den Beauftragten der Landescentralbehörde
Hochwohlgeboren
zu
12½ 1 hat nur Bedeulung für den Fall, daß dle wählende Körpeischost außg BVertreiern der Urbell-
geber und e meem der Bersichenen zusommengesenn ist.