180
lisirten Rittergütern die Besitzer bezw. deren nach § 5 der dem Gesetze
vom 28. März 1868 unter C beigefügten Bestimmungen bestellten Stell-
vertreter.
Greiz, den 20. August 1900.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
v.
Saupe.
26. Regi 3. MWM. —
vom 21. August 1900.
betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich.
Einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Juni l. Is. — Zentral-
blatt für das Deutsche Reich No. 29 vom 6. Juli 1900 S. 414 — zufolge tritt das
in R. v. Decker's Verlag (G. Scheuck) zu Berlin erscheinende und im Wege des
Buchhandels zum Ladenpreise von 2 Mk. 5 Pig. für ein geheftetes und von 3 Mk.
65 Pfg. für ein gebundenes Exemplar zu beziehende Arzneibuch für das
Deutsche Reich, vierte Ausgabe, vom 1. Jannar 1901 ab an Stelle der zur
Zeit in Geltung befindlichen dritten Ausgabe nebst Nachtrag (Regierungs-Bekannt-
machung vom 2. August 1890, Gesetzsammlung S. 41).
Dies wird andurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 21. August 1900.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
v. Meding. Lind
ner.
27. N 1 3. W. 4 #
vom 24. August 1900
zur Ausführung der Bekanntmachung, betreffend die Ausführungs-
Bestimmungen des Bundesraths über die Beschäftigung von jugendlichen
Arbeitern und von Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb.
Vom 13. Juli 1900.
Zur Ausführung der Bekanntmachung, betreffend die Ausführungsbestim-