Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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23. Die Verpflichtung der Vertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer 
Obliegenheiten hat in dem ersten Termin, zu dem dieselben zugezogen werden, durch 
Handschlag zu erfolgen. 
Greiz, am 9. Februar 1900. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
  
  
Dietel. 
Saupe. 
Anlage A. Anlage zum Protokoll n. 
Gutachten 
der unteren Verwaltungsbehörde in 
über 
den Antrag des 
(Stand) (Vomame) (Buname) 
wohnhafiin auf Bewilligung einer Invalidenrente. 
— 
Fragen: Antwort:) 
1. Ist der Antragsteller versicherungspflichtig 
oder versicherungsberechtigt? 
2. Ist der Antragsteller dauernd erwerbsunfähig? 
vorübergehend erwerbsunfähig? 
seit wann? 
in welchem Maße? 
wird dem beiliegenden Gutachten des Arztes 
zugestimmt? 
3. Hat der Antragsteller die Erwerbsunfähigkeit 
vorsätzlich herbeigeführt oder sich diese bei 
Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil 
) Die Beantwortung der Fragen zu 1, 2, 3 und 8 ist kurz zu begründen, eventuell unter Verweisung auf 
den Akteninhalt.
	        
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