Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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Fragen:  Antwort  nebst  Gründen:

11.  Sind  der  Behörde  sonst  Umstände  bekannt,
die  für  die  Beurtheilung  des  Antrags  von
Bedeutung  sind?

Vorstehendem  Gutachten  haben  die  Vertreter  zugestimmnt.

Vorstehendem  Gutachten  hat  der  Vertreter  der  Arbeit  nicht
zugestimmt.  ·

Das-die—abweichenda».»Gutachtcu——ifk—fiadisnProtokollverwerkt

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Die  untere  Verwaltungsbehörde.

Fürstliches  Landrathsamt.  —  Der  Gemeindevorstand.