Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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Aulage E (zu & 16. 
Eidesformular 
für 
die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname)h schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissen- 
den, daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande aus- 
zuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen 
Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung statt- 
gehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die infolge der Mobilmachung ein- 
getretene Preissteigenung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder 
zum Vortheil noch zum Schaden der Pferdebesitzer oder der Reichskasse, abschätzen 
werde. 
So wahr mir Gott helse (Schluß je nach der Konfession). 
en!
	        
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