Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

9000 M. Beitrag an die Stadt Greiz zu den Kosten der teil- 
weisen Beseitigung der Sandbänke der Elster und 
Anlcung, von Sommerrinnen 
für gedachte Buete weiter reserviert bleiben, 
das Postulat, daß aus den verfügbaren liberschüssen der letzten Finanz- 
periode reservierl werden: 
25000 M. zur Gewährung eines Zuschusses an die Ge- 
meinde Irchwitz zu den Kosten der Geradelegung 
und Überwölbung des Aubaches, 
b. 5000 M. für die Residenzstadt Greiz zu gleichem Zwecke, 
c. 80000 M. für Eisenbahnzwecke, 
haben durch Entgegemmohme der Erklärungen des Landtags bezw. durch Unsere Ge- 
nehmigung der vom Landtage beantragten Abänderugen und Zusätze zu einigen 
der vorbezeichneten Vorlagen ihre Erledigung gefunden 
ie vorgenannten Gesetze werden, soweit dies nicht bereits geschehen, dem- 
nächst zur Verfeentlichung gelangen. 
18. Die Vorlage, betreffend Verbreiterung und Tieferlegung der Land- 
straße Greiz-Fraureuth in der Nähe des Nittergutes Unter-Reudnih, 
wird mit Rücksicht auf die vom Landtage gestellten Anträge weiter 
envogen werden. 
0N Die Vorlage, betreffend Errichtung eines Neubaues für Verwaltungs- 
behörden auf dem vormaligen Landkrankenhausgrundstücke, wird unter 
Berücksichtigung des von dem Landtage gefaßten Beschlusses neu be- 
arbeitet und eine Vorlage darüber einem später einzuberufenden 
Landtage gemacht werden. 
Der vom Landtage gestellte Antrag auf Abänderung der Bestim- 
mungen des Gesetzes vom 25. Januar 1871 über die Zusammen= 
setzung des Landesausschusses wird berücksichtigt werden. 
Die Anträge auf Abänderung des § 16 des Gesetzes vom 9. Jannar 1886, 
die Organisation und den Geschäftsbereich des Landarmenverbandes und die in 
Streitigkeiten der Armenverbände entscheidenden Spruchbehörden betreffend, sowie 
auf Erhöhung der Witwenpensionen behalten Wir Uns vor in Erwägung zu ziehen. 
Wir versichern Unseren getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und 
haben zu Beurkundung des Vorstehenden den geurmürten 
FTandtags-Abschie 
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres güühe Insiegels Höchsteigen- 
händig vollzogen. 
Gegeben: Meran, am 18. März 1907. 
lt (gez) Heinrich XIV. 
(agez.) v. Meding. 
— 
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