Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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Seite 101. In der letzten Zeile des 8 23 ist hinter „Aushebungsbezirks“ zu setzen: 
Seite 104. In der zweiten Zeile des § 314 1 ist hinter „(Anlage A)“ einzu- 
schalten: 1. 
Ferner sind daselbst die Worte zu streichen „mit entsprechender Titel- 
veränderung.“ 
Elendaselbst. In § 318# ist hinter „Anlage F“ einzufügen: 
und FIL. 
Seiten 105, 106. 107. Anlage A ist durch den anliegenden Neudruck zu ersetzen. 
Seile 108. In der Anlage B ist in der Bezeichnung der Farben der Bestimmungs- 
täselchen die Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu er- 
setzen durch: 
hellgrün: f schwere Zugpferde l 
dunkelgrün 
Seite 109. In Anlage C, l. st die dritte geile von „und“ ab sowie die vierte 
Zeile zu streichen und wie folgt zu ersetzen: 
, die Funkentelegraphen= und Fernsprech-Abteilungen, die Feld- 
cluftschiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken= und Sani- 
lätswagen der Sanitätskompagnien sowie die Sanitätswagen der 
Feldlagarette. 
Ebendaselbst. In Anlage C 1 ist der Abschnitt e zu streichen und dafür zu setzen: 
e) Schwere Zugpferde I P Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, 
die Kreuzungsprodukte, die den Cha- 
rakter des Kalibluts oien und solche zum gleichmäßigen Ziehen 
großer Lasten geeigneten Warmblüter, die infolge ihrer Masse 
mit der Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind. 
Davon sind zu bestimmen: 
als Zugpferde für die schwere Artillerie des Feldheeres 
Mmöglichst nicht zu große, kurze und gängige Kaltblüter 
Klasse 1), 6 
für die Artillerie= und Pionier-Belagerungsformationen, 
die Festungs-Luftschiffer-Trupps, die Etappen-Munitions= 
kolonnen sowie für besonders rEE. Fuhrparkkolonnen 
die übrigen schweren Pferde (Klasse 1 
Seiten 114/115. In Anlage D sind die Seiten 114/115 7 den anliegenden 
Leudruck zu ersetzen. 
“