Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
V 3. 
(Ausgegeben am 27. März 1900.) 
4. Regl à. M### 4844 
* 6 6 
betreffend Acnderung in der durch den Staatsvertrag vom 
20. November 1889 über den Thüringischen Zoll= und Steuerverein 
festgelegten Bezeichnung von Behörden und Beamten. 
Die Regierungen des Thüringischen Zoll= und Steuervereins haben beschlossen, 
mit Wirkung vom 1. April 1909 andie durch den Staatsvertrag vom 20.November 1889 
(Gesetzsammlung 1890 S. 9 ff) über den Thüringischen Zoll= und Steuerverein 
festgelegten Bezeichnungen umzuändern, und zwar 
die Bezeichuung der gemeinsamen Direktivbehörde des Thüringischen Zoll- 
und Steuervereins und ihres Leiters in die der 
Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und Steuerverein 
und in die des 
Präsidenten der Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und 
Steuerverein, 
die Bezeichnung 
Bezirkssteueramt in Bezirkszollamt, 
Bezirkssteuerinspektor in Bezirkszollinspektor,
	        
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