Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
9. 
(Ausgegeben am 2. Oktober 1909.) 
  
15. M gi as X! 4 d 
vom 30. September 1909, 
betreffend das für Unterbringung von Geisteskranken in der 
Großherzoglich Sächsischen Irrenheilanstalt und psychiatrischen Klinik 
in Jena zu zahlende Verpfleggeld. 
Nachdem die Regierung des Großherzogtums Sachsen das Verpfleggeld in 
der Irrenheilanstalt und psychiatrischen Klinik in Jena für Angehörige des Groß- 
herzogtums Sachsen erhöht hat, und zwar 
in der Tarifklasse 1 A um 50 Pf. 
I!18 „ 50 „ 
" „ "U III „ 25 „ 
erhöht sich gemäß Artikel 7, Schlußsatz, des Staatsvertrags vom 7. Jannar 1904 
(Ges Samml. 1905 Seite 2) auh das Verpfleggeld für Angehörige des Fürsten- 
tums, welche in der 
Frreuheilanstalt und psychiatrischen Klinik in Jena 
verpflegt werden, um die gleichen Beträge. 
Zugleich ist eine Klasse IIIb für Kinder unter 10 Jahren eingerichtet mit 
einem Verpflegsatz von 1,40 M täglich. 
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