Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
(Ausgegeben am 17. Februar 1912,
6. Konfistorial-Bekanntmachung
vom 7. Februar 1912,
betreffend die Ordnung der Pädagogischen Prüfung in den
Thüringischen Staaten vom 11. Jannar 1912.
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird die nachstehende
Prüfungsordnung hiermit für das Fürstentum in Geltung gesetzt.
Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß auch die Regierung des Herzogtums
Sachsen-Meiningen an den vereinbarten Prüfungseinrichtungen teiluimmt, sich aber
die selbständige Veröffentlichung der Bestimmungen vorbehalten hat.
Greiz, den 7. Februar 1912.
Fürstlich Reuß-Plauisches Konsistorium.
v. Meding.
Saupe.
Ordnung
der Pädagogischen Prüfung in den Thüringischen Staaten
vom 11. Januar 1912.
Das Fürstliche Konsistorium hat in liereinstimmung mit den Regierungen
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