Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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(§ 2 der Verordnung.) 
Ort: 
Bezirk Nr. im Hebereglster. 
Straße u. Hausnummer 
Fürstliches Steueramt 
— bezw. Gemelndevorstand, seweln lezterem Greiz, den 
dle Steuererhebung oblieg 
Auf Grund des Einkommensteuergesetzes und des Vermögenssteuergesetzes sind 
Sie veranlagt: 
1. zur Einkommensteuer für das Steuerjahr 191 mit einem Gesamt-Ein- 
kommen von (einschließlich haus Kapitalvermögen). 
Der Jahressteuersatz beträgt 
unter Berücksichtigung eines Steuerzuschlags gemäß 
5 19 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes 
von 5% 10% 
7# -* 
2. zur Vermögenssteuer für das Steuerjahr 191 nach einem steuerbaren 
Vermögen von 4 zu dem Jahressleuersatz von . 
Gegen das Ergebnis der S steht Ihnen das Rechtemittel der Be- 
rufung zu. Es ist binnen einer Ausschlußfrift 
von vier Wochen 
vom Empfang dieser Julchrike“ kan gerechnet schriftlich bei Fürstlichem Steueramt Greiz 
einzureichen und muß, sofern ur Einkommen= und Vermögenssteuer veranlagt sund, 
eine deutliche Erllärung darüber enthalten, ob es Fen die Einkommensteuer= oder greoend die 
Vermõgenssteuerveranlagung oder gegen beide Veranlagungen gerichtet sein so