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(§ 2 der Verordnung.)
Ort:
Bezirk Nr. im Hebereglster.
Straße u. Hausnummer
Fürstliches Steueramt
— bezw. Gemelndevorstand, seweln lezterem Greiz, den
dle Steuererhebung oblieg
Auf Grund des Einkommensteuergesetzes und des Vermögenssteuergesetzes sind
Sie veranlagt:
1. zur Einkommensteuer für das Steuerjahr 191 mit einem Gesamt-Ein-
kommen von (einschließlich haus Kapitalvermögen).
Der Jahressteuersatz beträgt
unter Berücksichtigung eines Steuerzuschlags gemäß
5 19 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes
von 5% 10%
7# -*
2. zur Vermögenssteuer für das Steuerjahr 191 nach einem steuerbaren
Vermögen von 4 zu dem Jahressleuersatz von .
Gegen das Ergebnis der S steht Ihnen das Rechtemittel der Be-
rufung zu. Es ist binnen einer Ausschlußfrift
von vier Wochen
vom Empfang dieser Julchrike“ kan gerechnet schriftlich bei Fürstlichem Steueramt Greiz
einzureichen und muß, sofern ur Einkommen= und Vermögenssteuer veranlagt sund,
eine deutliche Erllärung darüber enthalten, ob es Fen die Einkommensteuer= oder greoend die
Vermõgenssteuerveranlagung oder gegen beide Veranlagungen gerichtet sein so