218 Großbritannien. (November 16.—Dezember 8.)
übernimmt in dem großen Kohlengruben-Streik die Vermittelung
und bringt eine Einigung zu stande.
Die Ausgleichsbedingungen sind die folgenden:
1. Es ist sofort wenigstens für ein Jahr ein Schiedsgericht zu kon-
stituieren, aus je 14 Vertretern der Meister und der Arbeiter bestehend.
Sie haben beim ersten Zusammentreten einen unabhängigen Vorsitzenden zu
erwählen und, im Falle des Mißlingens, den Sprecher des Hauses der Ge-
meinen zu Wuesen. einen zu ernennen.
Der Vor izende hat die entscheidende Stimme. Diese Behörde soll
die Vollmacht haben, von Zeit zu Zeit am und vom 1. Februar 1894 ab
den Lohnsatz zu bestimmen.
Die erste Konferenz soll am Mittwoch, den 13. Dezember 1893, im
Westminster Palace Hotel abgehalten werden.
2. Die Leute nehmen sofort bis zum 1. Februar 1894 die Arbeit
zum alten Lohnsatz wieder auf.
Einverstanden, daß alle Zechen, soweit möglich, sofort wieder in Be-
trieb gesetzt, und den Leuten keine Hindernisse bei Wiederaufnahme der
Arbeit in den Weg gelegt werden.
16. November. (Unterhaus.) Mac Laren beantragt, in
die Kirchspielrats-Bill Bestimmungen aufzunehmen, welche unver-
mählten und vermählten weiblichen Personen das Wahlrecht bei
der Wahl der Distriktsräte und Kirchspielräte einräumen. Der
Präsident der Lokalverwaltung, Fowler, bekämpft den Antrag, weil
eine Überladung der Vorlage diefelbe ersticken müsse. Der Antrag
wird mit 147 gegen 126 Stimmen angenommen.
1. Dezember. Deutsch-englisches Abkommen über das Hinter-
land von Kamerun wird veröffentlicht. Vgl. Afrika.
8. Dezember. Das Oberhaus beschließt in die Haftpflicht-
vorlage eine Klausel aufzunehmen, welche den Arbeitgebern und
den Arbeitern das Recht gewährt, durch besondere kontraktliche Ab-
machungen die Haftpflicht in anderer Weise als gemäß den allge-
mein gesetzlichen Bestimmungen zu ordnen.
8. Dezember. (Unterhaus.) Der Parlamentssekretär des
indischen Amtes George Russel erklärt, die Forderung einer ost-
indischen Anleihe im Betrage von 10 Millionen sei nötig geworden,
weil, infolge der Schließung der indischen Münzen, der Verkauf
der indischen Regierungstratten durch unvermeidliche Störung des
Handels so zurückgegangen sei, daß ein Verlust von 5½ Millionen
entstand.
Die Regierung habe schon auf Grund der noch vorhandenen Anleihe-
Ermächtigung 5,600,000 Pfund ausgegeben, und daher nur noch die Be-
rechtigung zur Aufnahme einer Anleihe von 1,800,000 Pfund, weshalb sie
eine neue Ermächtigung nachsuchen müsse, da bis zum April 1894, falls
der Trattenverkauf gering ausfalle, 5 Millionen, und falls gar keine Tratten
verkauft werden sollten, 6 Millionen gebraucht würden. Der Rest von