Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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Landestheile, um sich über die verschieden vorkemmendten Bonicétsabstusungen genaue Kennt- 
niß zu verschaffen, in der Weise, daß sie umfassende Untersuchungen in verschiedenen Orten 
jeden Disteles öber Roh- und Reinertrog dee Grundskücke aller Kulcurarten auslellen. 
Zu dlesen Lokaluncersuchungen werden die Speziolkommissionen vorgeladen, welche sich 
unbedinge und pünktlich einzufinden, die ersorderliche Auskunft allenthalben nach Mliche und 
Gewissen Ju geben, auch dasir zu sorgen baben, daß ein mit einer Radehane verlehener 
Mann immerwährend zur Hand fei. 
Vor dem Beginn dieses Geschäsfs werden die Spezlalkommisstonen für #bre ganje 
Mitwirkung auf die Dauer des ganzen Geschäfte mictelst Handschlags an Eidesstart in Pfliche 
genommen und ein Protokoll dorüber ausgenommen. Auch andere Besiber von Grundstücken 
müssen auf Ersordern pünktlich erscheinen. 
g. 3. 
Bei dieser Untersuchung wird das Dreifeldersostem als das allgemein uͤbliche zum 
Grunde gelegt; aber auch da werden die Berechnungen nach diesem Systeme angestellt, wo 
** in elnjelnen Fällen eine andere Fruchtfolge elngesühre sein sollte. 
Die Besömmerung der Brache in allen den Kulturobstusungen, In weschen sie vor- 
komme, muß Beacheung finden, und ist dabel zugleich dorauf zu sehen, daß das Verhälenih 
der Brachbesömmerung, was in jeder Klosse besteht, sorgsältig ermitcelt werde. 
5. 4. 
Nach Feststellung des Naturalertrags fuͤr jede Klasse ersolgt die Berechnung der Pro- 
duktlanskosten, dahin gehoͤren: 
a. die Kosten fuͤr Duͤngung und Bearbeltung, 
b. für Aussaac, Bepflanzung rc., 
e. fuͤr die noͤthige Pflege, Erure, Einbringung und Deuschlohn der Früchie, 
41. sür Verzinsung des in den nöthigen Wirehschaftsgebäuden sieckenden Kopitols und 
für deren Erhaltung, 
e. Werwaltungekosten. 
Unter der Düngung wird lediglich die Aufbringung, sowie das Auf-= und Abladen, 
Breiten des Düngers verstanden, keineswegs abtr der Werth des Düngers felbst, welcher 
gegen das Stroh zu kompensiren ist, so daß elne Berechnung desselben nicht stattfindet. 
Da erfahrungsmählg das Gewicht des Düngers in seinem frischen Zurkande dem dop- 
pesten Gewichte des auf seine Erzeugung verwendeten Düngermaterlols gleichkommt, wenn 
man zu dem Gewicht des erbaueken Serohes die Hälste seines Gewichts wegen des jugleich 
mmr verwendeten Futters an Heu, Karkoffeln, Rüben, Schrot und andern Krasesutters bin- 
zuerchnet, so erglebt sich daraus die Menge des erzeugten Düngers. 
Beträgt dlese nicht so viel, daß mindestens 40 Ctr. auf den Preuß. Morgen kommen, als 
2)“
	        
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