Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

Ass. 
3. Machdem auf Antrag des General. Juspektors des Thuͤringlfchen Zoll· und Handels- 
verelnes und unfer allselriger Instimmung der Thüringischen Vereinsreglerungen elne Uebso- 
gangestrahe zwischen Ludwigstadt und Ter#au im Könisl. Balerlschen Staategeblete elner- 
seles und Gräsemhal im Herzoglich Sochsen-Melningensthen Scaatsgeblete andererselcs ber- 
gestellt, auch in Folge dessen in Gräfenehal eine Uebergangsstelle errichtee worden ist: #o wled 
dles blerdurch mit dem Bemerken zur ollgemeinen Kennmnig gebracht, daß dle gedachte Straße 
berelts mit dem 1. d. M. eröffnet worden (t. 
Gera, den 2. Okfober 1850. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
6. Einer auber gelangten Mittheilung zusolge ist dos in dem Königlich Würcembergischen 
Hauptamtsbezirke Kannstatt gelegene Rebenjollamt 1. zu Ludwigsburg ausgehoben wor- 
den: was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Gero, am 27. November 1850. 
Fürstlich Reuß-Mlauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
« Schlick. 
  
7. Nachdem mit Zustimmung der betheiligten Zollvereinsreglerungen dem Großherzoglich 
Sächstschen Steueramte zu Weimar die Besugniß erebelle worden ist, auch Begleitschelne 
I. zu erledigen, biernächst auch dem Füöestllch Schwor burgischen Steueramte zu Arnstade 
eine gleiche Erwelterung seiner zeitherigen Abserilgungebesugnisse durch ertheilte Eemächtig. 
ung zur Erledigung von Begleitscheinen 1. über auoländische Garne und Sübseücher aller
	        
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