2.2.
Die von der Poskaustale bestellten Exemplare sinb zu den zwischen Vormiteags
bis Ubends 8 Uhr abgehenden Posten je elne Stunde vor der sestgesetzten Ub.
gange#eit, und zu den in der Zeic von Abends 8 Ubr bie Morgens 8 Uhr ab-
gehenden Posten bis Abends 7 Uhr ausjugeben.
Es verstehe sich bierbel von selblt, daß auch eine frühere Ablleserung der
Zei#ungen an die Postanstalt zulässig ist und daß lusbesondere Zeitschristen, wel-
che in größerer Anzahl durch die Post versender werden, je nach beendigtem Druck
auch abtheilungsweise ausgegeben werden können.
Jc) Die von der Postanskalk bestelleen Exemplare #nd vollständig gu liesern; im Un-
terbrechungs= resp. Verhinderungsfalle Ist zu Gunsten der Leser ein emsprechender
Abjug an den Abonnementsgesdern zu gewähren.
) Desecte, welche mie nächster Post angemeldet werden, sind unencgeldlich nachzu-
liesern.
e#t Preiserhöhungen der Zeitschristen, welche dem Postdeble übergeben sind, dürsen
nur mit Beginn elner neuen Abonnementsperlode vorgenommen werden, und f#nd,
wie überhaupt jede Veränderung im Preise und der Erschelnungsweise der Bät-
ter mindestens cinen Monat zuvor der Postoerwoltung anzuzeigen.
S
. 14.
Die Absührung ver Abonnementsgelder Seltens der Postanstalt an die Verleger er-
solgt am Schluß einer jeden Abonnementsperiode, nach vollständiger Lieserung aller zu der
lebteren gehörigen Bläcter, jedoch werden auf Verlangen den Verlegern von Monat zu Mo-
nat ihrem Guchaben enesprechende Abschlagszahlungen geleister.
Fronkfure a. M., den 11. December 1851.
General= Post-Direction.
Dörnberg.
vdt. Kölle.
7) Bekanntmachung, die für Snscung des feuebarenGrundbesibe ermittelten
ssifikationen botr.
Nachstebend werden dle für Eluschähung sämmtlscher Grundstücke des Londes nach #ß-
ren verschiedenen Gakkungen säc den Zweck der allgemelnen Grundskeuerregulirung ermirtel-
bren Klasststeaulonen zur allgemelnen Kenntulc gebrache, und ist dabel nur zu Uemerken ge-
wesen, dasf, wenn gleich nach §. 15. der Justeukrion vom 23. August 1850 sür die ver-
schiedenen Landesthelle verschledene Durchschnlutgermitkelungen der Getreldepreise haben vor-
genommen werden sollen, es sich koch nach Maßgabe der angesteilten Erörrerungen und ge-