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Gebührentare
für die Verhandlungen in Bergamtssachen.
Besichtigung, Begehbung, Grubenbefabrung und sonstige Lokal-
crörterung von Seiten des Bergamtes oder des von selbigem
beauftragten technischen Beamten, einschließlich der dabei enwa
stanfindenden Vernehmungen und Verhandlungen .
und wenn das Geschäft über eine Siunde dauert, für jede
weitere angefangene Stunde überdies .
.AbgabecntcsstbnctltchenGukachtenöoks technischen Bmmmt
Abgabe eines mündlichen Gutachtens . .
NitmdltclseVerhandlungzukwflftelltmgflmnqck Tlsatsmäcn
Ausfertigung einer auf Grund vorgängiger technischer Er-
örterung zu errbeilenden Be- oder Entscheidung oder sonstigen
Bestimmung:
a. wenn dieselbe zugleich die technische Begründung selbst-
ständig embäln
b. wenn dieselbe auf besonderd abgegebene cechnische
Guachen sich stütz
ri. Ausfertigung einer Be= oder Cuscheieung * sonsigen Be-
stimmung, welche ohne vorgängige icchnische Erörterung eribeilt
wird
. Ausfertigung eined ESchufscheins, einschließch des Eimrags in
das Schurfbuch
Verleibung von Orubenfelo, einschließlich des Prototolls und
des Eintragd in das Berg--, Grund= und Hppothekenbuch
bièé mit 5 Maßeinheiten (die Maßeinheit zu 1000 Quadrat-
lachtern oder 4000 Quadratmetern zrrrch
von jeder folgenden Einleir .
N
III-NO
bis
6 M.
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40 „
10 „