Gesetzsammlung 
für das 
mstuhm Reiß jiugerer Linic. 
No. 406. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 25. Oktober 1878, 
zu Ausführung des & 29 des Reichs-Gesetzes vom 21. Ohtoßer 1878 
gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. 
Zu Ausführung des § 29 des Reichs-Gesetzes gegen die gemeingefährlichen 
Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. dss. Mts. bestimmen wir hierdurch, daß 
unter der in diesem Geseßb vorkommenden Bezeichnung „Landespolizeibehörde“ das 
Fürstliche Landrathsamt des Bezirks, unter der in demselben enthaltenen Bezeichnung 
„Polizcibehörde“ der Gemeindevorstand zu verstehen ist. 
Gera, den 25. October 1878. 
Fürstliches Ministerium. 
Dr. E. v. Benlwiß. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben den 30. Oktober 1878.