Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achtzehnter Band. 1875-1878. (18)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
  
No. 386. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 16. Juli 1875, den zwischen dem Fürstenthum Neuß j. L. 
und dem Furstenthum Schwarzburg--Nudolstadt rücksichtlich der Flur 
Weitisberga abgeschlossenen Hoheits= Ausgleichungs Receß 
betreffend. 
Zwischen dem Fürstenthum Reuß j. L. und dem Fürstenthum Schwarzburg--Rudol- 
stadt ist durch beiderseits hierzu beauftragte Kommissarien ein Receß über die Hoheitsver- 
hältnisse von Weitisberga vereinbart worden, welcher, nachdem die höchste Ratification 
beiderseits erfolgt ist, mit dem Bemerken nachstehend bekannt gemacht wird, daß die in 
Art. 7 angezogenen Verzeichnisse nebst dazu gehöriger Karte den betreffenden Behörden 
behufs ungesäumter Ausführung der Vertragsbestimmungen zugestellt worden sind. 
Gera, am 16. Juli 1875. Fürstliches Ministerium. 
v 
Semmel. 
Auegtgeben am 21. Jull 1875. s
	        
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