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B.
Zeugnis der Befähigung zur endgültigen Anstellung
als Lehrer an Volksschulen.
Dem Lehrer , geboren am
in „ Religion, gegenwärtig Lehrer in ,
wird hierdurch bescheinigt, daß er die mit ihm am von dem
zusländigen Prüfungsausschuß vorgenommene Prüsfung seiner Schularbeit und Weiterbildung
bestanden hat.
„den
Der staatliche Prüfungsausschuß.
Siegel. Unterschriften.
Auf Grund des vorstehenden Zeugnisses wird dem Lehrer
in die Befähigung zur endgültigen Austellung als Lehrer im
Volksschuldienste hiermil zuerkannt.
Gera, den
Landesregierung der beiden Freistaaten Neuß.