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Form der Register-Führung.
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8. 7.
Racksichtlich der Form der Führung der Handels-Register und der alphabetischen
Namens-Register gelten folgende Vorschriften.
8. B.
Die erste Rubrik eines jeden Follums erhält die Ueberschrift: „Firma.“
" Beie Kommandit. Gesellschaften auf Aktien und bei Aktien-Gesellschaften erfolgt die
Eintragung des Gesellschaftsvertrages und der Genehmigungsurkunde (Ar. 176 und
210 des Handels-Gesepbuches) in der Weise, daß diese Urkunden, welche zu denFirmen-
Akten (F. 20) zu nehmen sind, in der ersten Rubrik bei dem Eintrage der Firma unter
Veweisung auf die betreffenden Stellen der Firmen-Akten angeführt werden.
Wird der Gesellschaftsvertrag abgeändert, so ist dieses gleichfalls unter Angabe des
Datums des Abänderungsvenrags und der Genehmigungsurkunde, welche zu den Gir-
men-Akten zu nehmen sind, ingleichen unter Verweisung auf die betreffenden Stellen der
Firmen-Akten einzutragen.
8. 9.
Die zweite Rubrik erhält die Ueberschrift: „Inhaber.“
Mehrere gleichzeitig einzutragende Inhaber der Firma werden unter sortlaufenden
Buchstaben (a, b, c 2c.) eingetragen, mögen dieselben offene Gesellschafter oder Komman-
ditisten seln.
Sind bel einer offenen Gesellschaft einzelne Gesellschafter von der Vertretung aus-
geschlossen oder darf das Recht der Vertretung nur in Gemeinschaft ausgeübt werden
(Art. 86 Nr. 4, Art. 115 des Handels-Geseybuchs), so ist dieses in besonderen Ein-
trägen zu bemerken.
Ebenso ist bei der Kommandit-Gesellschaft — nicht aber bei der stillen Gesellschaßt,
welche überhaupt nicht in das Handels-Register eingetragen wird (Art. 250 flg. des
Handels-Gesepbuchs) die Qualität jedes Kommanditisten als solchen und der Betrag
seiner Einlage (Art. 151 Nr. 4 des Handels-Gesepbuchs) in einem besonderen Eintrage
zu bemerken.
Bei Kommandit-Gesellschaften auf Aklien und bel Aktien-Gesellschaften sind die In-
haber der Aktien im Algemeinen („die Inhaber der Kommandit-Aktien der Bank in Ni,
die Inhaber der Aktlen der Disconto-Bank in A“) aufzuführen. Die Zahl und der Be-
mag der Aktien oder Aktien. Antheile ist in einem besonderen Eintrage zu bemerken.
8. 10.
Die dritte Rubrik erhält die Ueberschrift: „Vertreter.“