Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Form der Register-Führung. 
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8. 7. 
Racksichtlich der Form der Führung der Handels-Register und der alphabetischen 
Namens-Register gelten folgende Vorschriften. 
8. B. 
Die erste Rubrik eines jeden Follums erhält die Ueberschrift: „Firma.“ 
" Beie Kommandit. Gesellschaften auf Aktien und bei Aktien-Gesellschaften erfolgt die 
Eintragung des Gesellschaftsvertrages und der Genehmigungsurkunde (Ar. 176 und 
210 des Handels-Gesepbuches) in der Weise, daß diese Urkunden, welche zu denFirmen- 
Akten (F. 20) zu nehmen sind, in der ersten Rubrik bei dem Eintrage der Firma unter 
Veweisung auf die betreffenden Stellen der Firmen-Akten angeführt werden. 
Wird der Gesellschaftsvertrag abgeändert, so ist dieses gleichfalls unter Angabe des 
Datums des Abänderungsvenrags und der Genehmigungsurkunde, welche zu den Gir- 
men-Akten zu nehmen sind, ingleichen unter Verweisung auf die betreffenden Stellen der 
Firmen-Akten einzutragen. 
8. 9. 
Die zweite Rubrik erhält die Ueberschrift: „Inhaber.“ 
Mehrere gleichzeitig einzutragende Inhaber der Firma werden unter sortlaufenden 
Buchstaben (a, b, c 2c.) eingetragen, mögen dieselben offene Gesellschafter oder Komman- 
ditisten seln. 
Sind bel einer offenen Gesellschaft einzelne Gesellschafter von der Vertretung aus- 
geschlossen oder darf das Recht der Vertretung nur in Gemeinschaft ausgeübt werden 
(Art. 86 Nr. 4, Art. 115 des Handels-Geseybuchs), so ist dieses in besonderen Ein- 
trägen zu bemerken. 
Ebenso ist bei der Kommandit-Gesellschaft — nicht aber bei der stillen Gesellschaßt, 
welche überhaupt nicht in das Handels-Register eingetragen wird (Art. 250 flg. des 
Handels-Gesepbuchs) die Qualität jedes Kommanditisten als solchen und der Betrag 
seiner Einlage (Art. 151 Nr. 4 des Handels-Gesepbuchs) in einem besonderen Eintrage 
zu bemerken. 
Bei Kommandit-Gesellschaften auf Aklien und bel Aktien-Gesellschaften sind die In- 
haber der Aktien im Algemeinen („die Inhaber der Kommandit-Aktien der Bank in Ni, 
die Inhaber der Aktlen der Disconto-Bank in A“) aufzuführen. Die Zahl und der Be- 
mag der Aktien oder Aktien. Antheile ist in einem besonderen Eintrage zu bemerken. 
8. 10. 
Die dritte Rubrik erhält die Ueberschrift: „Vertreter.“
	        
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