Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Böllig erledigte Follen sind nach dem ersolglen lehzten Elutrage (/. Formular B 
Eol. 6 Firma Nr. 3, Fol. 7 Firma Nr. 2) mit einer Diagonal-Linte zu durchstrelchen. 
KG. 14. 
Jaeder Elntrag, der sich auf den Gegenstand elnes früheren, in derselben Rubrik 
besindlichen Eintrags bezleht, ist in der Spalte der Anmerkungen mit einer Verwelsung 
auf die Nummer jenes seüheren Eintrags — zu Nr. — zu versehen. 
Ebenso ist neben dem früheren Eintrage in der Spalte der Anmerkungen auf den 
späteren Eintrag, mittelsi dessen eine mit dem Gegenstande des früheren Eintrages vor- 
gegangene Veränderung im Handels-Register bemerkt wird, durch ein passendes Wort 
(#. B. „verändert“, „weggesallen“, „keschränk““, „Beschränkung weggefallen") mit Bei- 
lügung der Nummer dieses späteren Eintrags zu verweisen. 
8. 15. 
Die KFirmen, ferner dle Namen der Inhaber derselben, der Prokuristen, der Mitglie- 
der des Vorslandes einer Aktien-Gesellschaft und der Liquidatoren sind in dem Eintrage 
der Firma, bezüglich ln dem Einkrage der bezelchucten Namen mit latelnischen Buchsta- 
ben zu schreiben. — 
§.15. 
DieElntmgnngcnlndasHandklsingisteksind,sofctndenselbeüelaBedenken 
Ilchtentgegeuslkht,mitmögichflkkBeschlcstnigungsubeschließenundznbcwlkknr. 
EtwacgeZukücksvrisungobefchlüssesinddcmAntragsteller,untetAngabedekaündt, 
ebenfalls mit thunlichster Beschleunigung zu eröffnen. 
S. 17. 
Wi#d eine Prokura, die Bestellung eines Llauldatord, welcher nicht zu den bis- 
berigen Gesellschoftern gehört (Art. 133 des Handels-Gesepbucho), oder dle Bestellung 
von Mitgliedern des Vorstandes einer Aktien.Gesellschaft von Personen, welche hlerzu 
berechulgt sind, widerrufen, oder ein Liquidator, welcher nicht zu den bisherigen Gesell- 
schaftern gehört, durch den Nichter abberufen (Art. 131 des Handels-Gesepbuchs), so ist 
ein gegen Eintragung dieses Widerrufes oder dieser Abberusung in das Handels-Regl. 
ster erhobener Widerspruch auch dann nicht zu beachten, wenn deilelbe mit elnem Rechts- 
mittel verbunden wird. Es ist jedoch auf das eiwa eingewendete Rechtemiktel längsteno 
binnen acht Tagen Bericht zu erstatlen. 
Durch die Beslimmungen dieses Paragraphen werden etwalge Entschädlgungsan- 
Grüche aus bestehenden Verträgen nicht berührt. 
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