Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

Gesetzsammlung 
für das 
* 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 499. 
Inhalt: Amiseriaterrordemmg die Zuweisung der Eisendahnsachen an die Ministerial Abtheilung für die Finanzen 
betressend. Zeile 157. 
  
  
Ministerial-Verordnung. 
Höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten zufolge wird hierdurch 
angeordnet, daß die Eisenbahnsachen von jetzt au nicht mehr vor die Ministerial- 
Abtheilung für das Innere gehören, sondern der Ministerial-Abtheilung für die 
Finanzen zugewiesen und dort erledigt werden sollen. 
Gera, am 9. Juui 1892. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm. 
Dr. Vollert. 
Frommhold. 
Ausgegeben am 22. Juni 1892. 2u
	        
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