Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Gesetzsammlun 
für das 
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Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
KNo. öll. 
Inhalt: Ministerial-Bekanmimachung vom 21. Juni 1893, die Einführung einer neuen Straßenpolizei. Ordnung 
belressend. S. 203. 
  
  
Ministerial-Zekanntmachung 
vom 24. Juni 1893, 
die Einführung einer neuen Straßenpolizei-Ordnung betreffend. 
Nachdem die Landstraßen-Polizei-Ordnung vom 19. Dezember 1853 (Gesetz- 
sammlung Bd. X S. 181) in mehrsacher Beziehung durch das Geseh vom 22. Dezember 
1892, die Aufhebung des staatsfiskalischen Chaussee= und Brückengeldes betreffend 
(Gesebsommlung Bd. XXI S. 188), hinfallig geworden ist, haben wir mit Höchster Zu- 
stimmung beschlossen, zur Regelung sowie zum Schutze des Verkehrs auf den Land- 
straßen und sonstigen öffentlichen Wegen eine neue Straßenpolizei-Ordnung zu erlassen, 
welche wir hiermit zur öffentlichen Keuntniß bringen. 
Alle derselben entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben. 
Gera, den 24. Juni 1893. 
Färstlich Reuß-Pl. Ministerium 
Dr. Vollert. 
Ausgegeben am 12. Juli 1893.
	        
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