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23. Wer den für einzelne Straßen durch öffentlichen Anschlag bezüglich des
Fahrverkehrs, sei es hinsichtlich gewisser Arlen von Fuhrwerk, bestimmter Zeiten, oder
der Richtung des Verkehrs, angcordneten Beschränkungen zuwider handelt.
24. Wer folgenden, den Verkehr der Radfahrer regelnden Sonderbestimmungen
zuwiderhandelt:
a.
-
S
—
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Alle Velocipede sind mit einem in erkennbarer Weise angebrachten,
den Namen und Wohnort des Besihers in deutlichen, unverwischbaren
Schriftzeichen enthaltenden Schilde zu versehen.
Die am Kopfe der Maschine anzubringenden Namensschilde müssen
mindeslens sechs Centimeter, die großen Buchstaben mindestens Zwei
und Einwiertel Centimeter, die kleinen Buchstaben mindestens Ein-
einhalb Centimeter hoch sein; der Name des Besitzers und der
Wohnort ist in schwarzer Schrift auf weißem Grunde zu schreiben.
. Das Fahren mit Velocipeden ist nur auf Fahrwegen gestattet, Bürger-
steige, Chausseebanketts und Fuswege dürfen mit denselben nicht
befahren werden.
Der Radfahrer hat während der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn
einzuhalten und begegnenden Fuhrwerken oder Reitern nach rechts
auszuweichen.
Das Vorbeifahren an eingeholten Fuhrwerken oder Reitern hat
auf der linken Seite zu erfolgen.
An entgegenkommenden und an eingeholten Fuhrwerken und Reitern
darf nur mit mäßiger Fahrgeschwindigkeit in angemessener Entfernung
und von mehreren Radfahrern nur hintereinander in einfacher Reihe
vorbeigefahren werden. Es dürfen aber auch sonst nicht mehr als
zwei Velocipede neben einander fahren.
Bei Straßen= und Wegekreuzungen innerhalb der Ortschaften ist
langsam zu fahren.
Jedes in Fahrt befindliche Velociped muß mit einer helltönenden
Sigualglocke versehen und vom Eintritt der Dunkelheit ab für die
Dauer derselben mit einer hellbreunenden Laterne erleuchtet sein.
Die Verwendung sowohl roth= als auch grün-gebleudeter Laternen
ist verboten.
Jeder Nadfahrer hat die von ihm eingeholten und während der
Dunkelheit auch die ihm begegnenden Fußgänger, Reiter und Fuhr-
werle durch Glockensignale und, im Falle der Verhinderung hieran,