Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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Oecret 
wegen Concessionirung der Thüringischen Gisenbahngesellschaft zum Baue 
und Betriebe der Gera-Weißeufelser Eisenbahn. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna- 
den Lüngerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Ael- 
tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- 
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 1c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir in Verfolg des mit der Königlich Preußi- 
schen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Thüringischen 
Eisenbahn bei Weißenfels und Stadt Gera abgeschlossenen Staatsvertrags, und nachdem 
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft von der Königlich Preußlschen Reglerung zur An- 
legung der gedachten Eisenbahn, soweit dieselbe durch Königlich Preußisches Gebict ge- 
führt wird, sowie zur Aufbringung der zur Ausführung und vollständigen Ausrüstung 
dieses Unternehmens in seiner gesammten Auskehnung bis Gera erforderlichen Geldmittel 
die Genehmigung bereits ertheilt worden ist, die Ausführung einer Eisenbahn, welche 
unter der Benennung 
Gera-Welssenfeiser Elsenbahn 
von der Thüringischen Bahn bei Weißensels ausgehend über Zeit nach der Stadt Gera 
geführt werden soll, insoweit diese Eisenbahn auf Neußisches Landesgebiet zu liegen 
kommt, genehmigt und zum Baue und Bekrlebe dieser Bahn die obengenaunte Thürin= 
Vische Eisenbahngesellschaft auf deren darum geschehenes Ansuchen unter den nachstehend 
unter O erülchtlichen Bedingungen mit Concession zu versehen beschlossen haben, wobei 
Wir zugleich anordnen, daß dem Inhalte dieser Concessionöbedingungen von Allen, die 
es angeht, insonderheit aber von der Thüringischen Eisenbahngesellschaft und deren Vor- 
ständen und Verwaltungsbehörden auf das Genaueste nachgegangen, im Uebrigen aber 
auf diese Eisenbahn das von Uns unter dem 15. März 1856 erlassene Expropriations= 
besetz allenthalben Anwendung finden foll. 
Zu dessen Beurkundung haben Wir gegenwärtiges 
— Concesslousdecret 
unter elgenhändiger Vollziehung ertheilt und demselben Unser Landesfürstliches Insiegel 
beisügen lassen. 
So geschehen Schloß Osterstein, am 25. Mai 1857. 
(L. S.) Heinrich LXVII. 
v. Geldern.
	        
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