Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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tlar, irei von Veistepfungen sind und daß die Schwimmer frei #pielen; Wasseistands- 
lähne hat er oft spielen zu lassen, ohne sich auf die Augaben derfelben alleln zu verlas 
sen. Nach Angabe der-Wasserstandszeiger, welche er mit der außerhalb am Kesselofen 
markirten Wasserstandslinle vergleicht, hat der Hrizer die Spelseapparate so zu reguliren, 
daß das Wasserniveau immer so wenig wie möglich von dieser Linte abweicht. Auch 
wenn der Kessel einen selbstthätigen Speiseapparat haben sellte, ist der Heiter dadurch 
seiner Verpflichtung zur Aufmerksamkeit auf den Wasserstand nicht enthoben. Unordnun- 
gen in den Syeiseapparaten sind, sobald sie bemerkt werden, abzuändern und wenn dies 
nicht ohne Weiteres gcht, die Maschine in Ruhe zu sezen. — Sollte es dem Hetzer trotz 
aller Vorsicht begegnen, daß der Wasserspiegel zu tief sinkt, so ill sefert der Schieber der 
Esse zu schliehen, dle Feuerungsthür zu öffnen und das Feuer zu vermindern, bis durch 
die Thätigkeit der Speisepumpe das normale Wassernivean hergestellt ist. Ein Aufheben 
der Slcherheitsventile in diesem Falle ist unzulässig. 
Ist ein Bleiniet im Kessel vorhanden, welches schmilzt, sobald die Stelle, an welcher 
es sitzt, innerlich einige Zeit von Wasser enkblößt blelöt, so ist dieses theils dazu da, in 
solchen Fillen den Damyf entweichen zu lassen und Unglück zu verhüten, theils als Kon- 
trole für den Heizer, da ein Schmelzen des Bleinieis und die dadurch berbeigeführte Un- 
terbrechung des Dienstes stels Folge einer Verschuldung des Heizers sind. Einem auf- 
merksamen Heizer sollte es nie begegnen. 
Wo ein Lärmschwimmer vorhanden ist, um ein zu tiefes Sinken des Wasierstandes 
anzuzeigen, giebt dieser dem Heizer das Zeichen, das Erforderliche zu besorgen; aber er 
soll ihn keineswegs eigener Aufmerksamkelt entheben. Es ist daher ein Zeichen eines 
schlechten und unachtsamen Heizers, wenn sich die Läruyseife oft hören läßt. Jedenfalls 
muß aber der Lärmschwimmer in gutem Stande erhalten werden. 
10), Der Heizer hat dafür zu sorgen, daß das Kesselhaus frei von Dingen bleibt, 
welche die Arbeit hindern und die Gefahr einer Explosion vermehren könnten. Das Kes. 
selhaus ist während der Feierstunden geschlossen zu halten, und darf den Arbeitern nicht 
als Durchgang oder gar als Ausenthalt dienen.
	        
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