Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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ten, so muß ein solches Verlangen durch die Bemerlung: „gegen Ablieferungsschein“ 
(„Retour-Recepisse.) auf der Adresse ausgedrückt sein. 
Wird ein Brief, welcher unzweiselbaft als rekommandirter Brief zu eskennen ist, 
wie ein gewöhnlicher Vrief zuspedirt, so ist derselbe von der empfangenden Postanstalt 
als rekommandirter Brief zu behandeln, und ist dies der zuspedirenden Pestanstalt zurück- 
zumelden. 
8. 16. 
Deklaration. 
Die Deklaration des Werkhes einer Sendung muß, wenn sie im Falle des Verlu- 
sies oder der Beschädigung der Sendung bei der Ersahleisung maßgebend sein soll, bei 
Vriesen mit Geld oder sonsiigem Inhalte ven Werth auf der Adresse des Briesco, und 
bei anderen Sendungen sowohl auf der Adresse des Begleitbriefes, als auf der Sendung 
bei der Signatur, angegeben werden. 
Die Deklaralion des Wertbes einer Sendung hat in jedem einzelnen Vereinebe= 
zuke nach der, in demselben besiehenden Silberwährung zu erfolgen. 
Besiebt eine Geldsendung aus fremden Goldsorten oder aus Goldmünzen, so hat 
der Aufgeber (und ausbilseweise der annebmende Posibeamte) die Redustion vorzunehmen 
und den Werth der Sendung auf der Adresse in Silber-Kourant auszudrücken. Bei 
Wertbsendungen aus Ländern aufferhalb des Posivereines erfolgt die Reduktion in die 
landesübliche Silbenwährung durch die Eingangs-Grenz-Postanstalt. 
8. 17. 
Durch Expressen zu besiellende Briesfe. 
Briefe, welche sogleich nach der Ankunft den Adressaten besonders zugesiellt werden sol- 
len, müssen auf der Adresse wörtlich den Vermerk: „durch Elpressen zu bestellen“ ent- 
halten. 
8. 18. 
Nachsendung der Posssendungen. 
Dat der Adressat seinen Aufenthalts= oder Wohnort verändert, und ist sein neuer 
Aufenthalts= oder Wohnort bekannt, so werden ihm Briespost-Gegenstände, wenn er nicht 
eine andere Bestimmung ausdrücklich getressen hat. 
Bei Fahrpost-Sendungen, mit Einschluß der Vorschußbriefe, und der Briese, worauf 
Vaarzahlungen Statt gefunden baben, erfolgt die Nachsendung nur auf auedrücklichen 
Verlangen des Absenders uder, bel vorhandener Sicherheit für Porto und Auslagen,
	        
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