Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfter Band. 1841-1842. (5)

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sübrung gebracht werden soll, wird bls zum lehten März 1846 festgesege. Erfolge späte- 
stens neun Monate vor dem Ablause dieses Zeltraume keine Aufkündigung von der elnen 
oder der andern Seile, so wird der Vertrag als auf sechs Jahre, und in gleicher Weile 
slets weiter von sechs zu sechs Jahren, verlängert angesehen. 
Derselbe soll alsbald sämmtlichen betheillgten Reglerungen vorgelege und sollen die Hia- 
elfikarlons-Urkunden mic mäöglichster Beschleunigung, spätestens aber binnen sechs Wochen, zu 
Berlin ausgewechselt werden. 
So geschehen Haag, den Zien Februar 1842. 
(gez.) Hercmann Friedrich Reichs- Frederic George Prospere 
grafvon Wyllich und Lottum. de Blochausen. 
. 8.) (#. S.) 
  
Nachdem Durchlaucheigste Landesberrschaften dle zu Berlin am 16. und 
17. Dezember v. J. abgeschlossenen Staatsverträge, als: 
1) Verkrag zwischen Preuhen für sich und in Vertretung der übrigen Milcglleder des 
Zoll- und Handelsvereins und Braunschweig elnerseits und Hannover und Oldenburg 
andererseits, die steuerlichen Werhältnisse verschlebener Herzoglich Braunschwelglscher 
Landestheile betreffend, 
nebst 
elnem Vertrag zwischen Hannover und Olbenburg, bie Fortbauer des unter ihnen 
durch den Vertrag vom 7. Mai 1836 errlchteten Steuervereins betreffend, 
2) Vertrag zwischen Preußen fuͤr sich und in Vertretung der saͤmmillchen uͤbrlgen Mit · 
elieder des Zoll · und Handelsvereins, Hannover, Oldenburg und Braunschwelg, die 
Erneuerung des unterm 4. November 1837 abgeschlossenen Wertrags wegen Befoͤr- 
derung der gegenseltigen Verkehrsverhaͤltnisse betreffend, nebst fuͤnf Anlagen, als
	        
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