Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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8 2. 
Gegenwürtiger Vertrag soll sämtlichen vertragschließenden Regierungen 
vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden tunlichst bald 
bewirkt werden. 
So geschehen Jena, am 27. November 1003. 
gez. Dr. Felix Vierhaus. 
Kurt Graesel. 
bor. Karl Rothe. 
„Hugo Trautvetter. 
Friedrich Trinks. 
Gustav Geier. 
„Dtto Hentig. 
Dr. Otto Körbib. 
„Dr. Hugo Hanitsch. 
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S 
ð 
Schluß-Protolioll 
Jeua, am 27. November 1003. 
  
Bei Abschließung des Vertrages über Verlängerung des Staatsvertrages 
vom 19. Februar 1877 sowie des Akzessionsvertrages vom 23. April 1878, 
betreffend Errichtung des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandeggerichtes 
zu Jena, haben die Bevollmächtigten der vertragschließenden Staaten zur 
Erläuterung des Vertrages noch üüber folgende Punkte sich geeinigt. 
I. 
Die Großherzogliche Staatsregierung ermäßigt vom 1. Oktober 1901 
an den jährlichen Mietzins (6 3 des Staatsvertrages vom 19. Februar 1877, 
1 des Schlußprotokolles vom 19. Februar 1877) auf 5 vom Hundert, behält 
sich aber die Wiedererhöhung desselben auf 5/% vom Hundert vor, wenn der 
Zinsfus in Zukunft wieder steigen sollte. 
I. 
An Stelle des staatsvertragsmäßig nach II des Schlußprotokolles vom 
19. Februar 1877 festgestellten Etats tritt der nach Maßgabe des § 11 des
	        
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