Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

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Bei der Prüfung auf den Arsengehalt ist, sofern es sich um 
konzentrierte Schwefelsäure handelt, zunächst 1 cem durch Eingießen 
in 2 cem Wasser zu verdünnen und cem von dem erkalteten Ge- 
mische zu verwenden. Die Zinnchlorürlösung ist aus 5 Gewichtsteilen 
kristallisiertem Zinnchlorür, die mit cinem Gewichtsteile Salzsäure 
anzurühren und vollständig mit trockenem Chlorwasserstoff zu sättigen 
sind, herzustellen, nach dem Absetzen durch Asbest zu filtrieren und in 
kleinen, mit Glasstopsen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen 
aufzubewahren; 
in Abteilung 3 hinter „Kresole" die Worte: 
„und deren Zubereitungen (Kresolseifenlösungen, Lysol, Lysosolveol 
usw.), sowie deren Lösungen, soweit sie in 100 Gewichtsteilen mehr 
als ein Gewichtsteil der Kresolzubereitung enthalten“; 
in Abteilung 3 vor „Phenazetin“: 
„Paraphenylendiamin, dessen Salze, Lösungen und Zubereitungen“; 
in Abteilung 3 hinter „Salzsäure“ und hinter „Schwefelsäure“: 
„arsenfreie")“ 
und am Schlusse der Abteilung 3 folgende Anmerkung: 
„"“) Anmerkung: Siehe Anmerkung zu Abteilung 1“. 
* 
— 
– 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und Unserem beigc- 
drückten Fürstlichen Insiegel. 
Schloß Osterstein, den 13. Februar 1906. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
—. Heinrich XXVII., Erbprinz. 
v. Hinüber. K. Graesel. Nuckdeschel.
	        
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