Staatsvertrag
zwischen Preußen, Reuß jüngerer Linie, Sachsen-Meiningen und
Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von
Eschicht nach Lobenstein.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Durchlaucht der Filrst
Reuß Jüngerer Linie, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke
einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Eichicht nach
Lobenstein zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Rudolf Ottendorf,
Allerhöchstihren Geheimen Baurat Franz Richard,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen Seiner
Durchlaucht des regierenden Fürsten:
Höchstihren Staatsminister Franz von Hinüber,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Karl Schaller,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Karl von Holleben,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden
Staatsvertrag abgeschlossen haben:
Art. J.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, eine Eisenbahn von
Eichicht nach Lobenstein für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die
gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird.