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Zu allen Unseren getreuen Unterthaucu versehen Wir Uns, daß sic ihre Leebe
für den entschlasenen hochverehrten Fürsten dadurch bethätigen werden, daß sie Uns,
Seinem Regicrungsnachsolger, treue Ergebenheit bezeigen und willigen Gehorsam leisten.
Gegeben Schloß Osterstein, den 12. Juli 1867.
#. s) Peinrich XIIV. Jüngerer Linie Fürst Reuß.
v. Harbou. v. Brrtschueider.
2) Versicherungs-Urkunde.
Vir
Heinrich der Vierzehnte
von Gottes Gnaden
Jüngerer Tinie regierender
Fürst Reuh,
Graf und Hert von Plauen, Herr zu Grtiz, Kranichkild, Gera, Schleiz und
Tybenskein rfr. ctc. itt.
Indem Wir nach dem Hinscheiden Unseres vielgeliebten und hochverehrten
Herrn Vaters, des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Beinrich LXVII.
Jüngerer Linie Fürsten Reuß, kraft des in Unserm Fürstlichen Hause bestehenden
Erbsolgerechts die Regierung des Fürstenthume Reus ZJüngerer Linie antreten, ver-
sichern Wir hiermit bei Fürstlichem Worte und Ehre, daß Wir die Verfassung des
Staates aufrecht erhalten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen
regieren wollen.
Diese, mit Unserer eigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Fürstlichen
Insiegel versehene Urkunde ist im Archive der Volksvertretung niederzulegen.
Gegeben Schloß Osterstein, den 12. Juli 1867.
.(.S) Heinrich . J. E. Jürst Reuß.
v. Harbou.