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Gesetzsammlung
Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie.
JNo. 2706.
Miserl. Bekanntmachung vom 20. September 1867, den Vertrag wegen des Ausscheidens
esterreichs und Liechtensteins aus dem deutschen Münzvereine betreffend.
Nachdem zwischen den bei dem Deutschen Münzvereine betheiligten Regierungen
ein Vertrag zu Stande gekommen und allseitig ratificirt worden ist, nach welchem das
Katserthum Oesterreich und das Fürstenthum Liechtenstein mit Ende dieses Jahres aus
dem Vereine ausscheiden: so wird dieser Vertrag unter Vorbehalt der nachträglichen
Zustimmung des Landtags andurch zu üffentlicher Kenntniß gebracht.
Gera, am 20. September 1867.
Fürstliches Ministerium.
v. Harbou.
Semmel.
Vertrag.
Nachdem die Königlich Preußische und die Kaiserlich Oesterreichische Regierung
übereingekommen sind, die im Artikel Xlll. des Prager Friedens-Vertrages vom 23.
August 1866 vorbehaltenen Berbandlungen wegen Aufhebung des Münz-Vertrages
vom 24. Januar 1857, und zwa
die Königlich Prruhse Regierung für Sich, sowie im Namen und in
Vertretung der Königlich Bayerischen, der Königlich Sichsischen, der Königlich
Ausgegeben am 25. September 1867. 26