Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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3) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse des Zollamtes zu Greif swalbd betr. 
(Pukl. in Nr. 22 deß Amis= und Vererdnungskl. rem 1. Junt 1833.) 
Vom 1. Juli de. Is. ab wird das Haupt-Zoll-Amt Greifswald in der Provinz 
Dommern in ein Neben-Zoll. Amt I. Klasse verwandelt, in der Stadt Greifswald aber 
einstweilen dle Niederlage und dem Neben-Zoll-Amte daselbst die Befugniß zur Begleit= 
schein-Ausfertigung und Erledigung, sowie zur unbeschränkten Zollerhebung belassen wer- 
den; was wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß der Betheiligten bringen. 
Gera, am 21. Mai 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Herzog. 
  
4) Verordnung, die Einschärfung des Verbots gegen den Verkauf von Feuerwerkereien 
an Kinder rc. betr. 
(Vukl. In Nr. 23 des Auls= und Merertnungekl. vem 3. Junk 1833.) 
. Durch Verordnung der vonnaligen Fürstlichen Landesadmintstration vom 17. Sep- 
tember 1835 ist nicht bloß der Verkauf von Pulver, Raketen, Schwärmer und andern 
Feuenverkercien an Kinder bei einer Strafe von 5 Thlr. Conv. untersagt, sondern gleich- 
zeitig auch im Allgemeinen das Abbrennen solchen Feuerwerks, sowie das Schießen mit 
Feuergewehr in der Nähe von Gebäuden bei einem Neuschock Strafe verboten worden. 
Da mun in der neuern Jeit mehrfach wahrzunchmen gewesen ist, daß dieser Ver- 
ordnung nicht überall gehörig nachgegangen, das gedachte feuergefährliche Spielwerk häu- 
sig in unvorsichtiger und mit der öffentlichen Sicherheit unvereinbarer Weise angewendet 
wird, so finden wir uns hierdurch zu einer nachdrücklichen Einschärfung der ersteren be- 
wogen, indem wir dieselbe zugleich mit Höchster Genehmigung Sr. Durchlaucht, des Für- 
sten, auf sämmntliche Landestheile hiermit ausdehnen. 
Gera, den 1. Juni 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauische Regierung. 
von Bretschneider. 4 
Derzog.
	        
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