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Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimmgzettel in die Umschläge zu stecken ver-
mochten, war
(Veschrelbung der Absonderungsvorrichtung.)
Durch den Wahlvorstond war in der Nähe des Zuganges zu b.4 —
raum. — Nebenlisch ) — für die Bereithaltung der obgestempelen Umschläge
aufgestellt worden
Die erschienenen Wähler begaben sich, nachdem sie die erforderliche Zohl von ur
schlägen ausgehändigt erhalten hatten, jeder einzeln — in den Nebenraum — an
Nebemisch“), — wo sie ihre Slimmzettel unbeobochtet in die Umschläge steckten. Sie kuanen
sodann an den Vorstandstisch heran, nannten ihre Namen, sowie auf Erfordern ihre Wohnung,
und übergaben die Umschläge mit den Stimmzetteln, sobald der Protokollführer den Namen
in der Wählerliste aufgesunden und die Zahl der von jedem einzelnen Wähler abgegebenen
Stimmen mit der Zahl der dem Wähler nach der Wählerliste zustehenden Stimmen üÜberein-
stimmend besunden hatte, dem Wahlvorsteher, der sie sosort uncröffnet in die Wahlurne legte.
Hlerbel mußten von dem Wahlvorsteher zur#ckgewiesen werden:
1. weil die Wähler ihre Stimmzettel nicht in amtlich gestempelten Umschlägen
abgeben wollten,
Stimmzettel,
2. weil die Wähler ihre Stimmzeitel in mit einem Kennzeichen versehenen Umschlägen
abgeben wollten,
Stimmzettel,
3. weil die Wähler mehr Stimmzettel abgeben wollten, als ihnen nach der Wählerliste
Stimmen zustanden
Stimmzetiel.
Auch mußten Wähler von der Stimmgebung zurücckgewiesen
werden, weil sie sich trotz erhaltener Aufforderung weigerten, — in den Nebenraum
— an den Nebentisch“') — zu treten, um ihre Stimmzettel in die Umschläge zu stecken.
Der Protokollsführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er neben
dessen Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Kreuz machte.
s Uhr nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen.
Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt.
— ) Das Unzutresi ende ist zu durchsireichen.
Fälle nicht vorgekommen sind.
Wird durchstrichen, soweit die bezeichneten