esetzsammlung
für das
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
No. 412.
Ministerial. Bekanntmachung
19. Juni 1879,
einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die Magdeburgische
Land-Feuer-Societät betreffend.
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der nach-
stehende, das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zu dem Provinzial=
Landtag der Preußischen Provinz Sachsen regelnde, Nachtrag zu dem erneuerten
Reglement gedachter Societät, wie solcher von der Societäts-Deputation unter dem 23.
Oktober 1878 beschlossen worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, den 19. Juni 1879.
Fürstlich Reuß- WPlanische Ministerium.
Dr. E. v. Beulwictz.
Dr. Winkler.
Neuer & 141.
Das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zum Provinzial-
Landtage der Provinz Sachsen ist definitiv geregelt durch die nachfolgenden Zusätze
zu den 68 7, 11 und 13 des Reglements.
Zusatz zu § 7 am Schluß.
Außerdem kann ein vom Landtage der Provinz Sachsen gewählter, dem Bereiche
Ausgegeben am 2. Juli 1879.